Aktuelle Richtlinien für Kassenrezepte
Während der Zugang auf Privatrezept vereinfacht wurde, bleiben die Hürden bei der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hoch. Der Genehmigungsvorbehalt (§ 31 Abs. 6 SGB V) verpflichtet Ärzte und Patienten weiterhin dazu, die medizinische Notwendigkeit detailliert darzulegen. Bei jeder Umstellung des Therapieplans verlangen die Kassen eine lückenlose praxisärztliche Dokumentation, um Leistungsansprüche zu prüfen.
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