Aktuelle Richtlinien für Kassenrezepte

Aktuelle Richtlinien für Kassenrezepte

Während der Zugang auf Privatrezept vereinfacht wurde, bleiben die Hürden bei der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hoch. Der Genehmigungsvorbehalt (§ 31 Abs. 6 SGB V) verpflichtet Ärzte und Patienten weiterhin dazu, die medizinische Notwendigkeit detailliert darzulegen. Bei jeder Umstellung des Therapieplans verlangen die Kassen eine lückenlose praxisärztliche Dokumentation, um Leistungsansprüche zu prüfen.

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