Ausnahmeregelungen für Schmerzpatienten und chronisch Kranke
Das Wirtschaftlichkeitsgebot der Kassen gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Ausnahmeregelungen greifen immer dann, wenn preiswertere Alternativen oder Fertigarzneimittel aus medizinischen Gründen nicht infrage kommen. Liegen beispielsweise schwerwiegende Unverträglichkeiten (wie der Alkoholgehalt bei Sativex) oder lebensgefährliche Wechselwirkungen mit einer Dauermedikation (z. B. Blutverdünner wie Marcumar oder ASS) vor, muss die Kassenversorgung mit der individuellen Inhalationstherapie aufrechterhalten werden. Eine detaillierte ärztliche Stellungnahme ist hierfür die entscheidende Grundlage.