Handlungsempfehlungen für betroffene Patientinnen und Patienten
Wer von den Folgen des 30.07.2026 betroffen ist, sollte zusammen mit der behandelnden Arztpraxis folgende Schritte beachten:
- Therapieumstellung rechtzeitig dokumentieren: Bei einer Umstellung von Blüten auf Extrakte muss die medizinische Notwendigkeit (z. B. Kontraindikationen oder Unverträglichkeiten bei oralen Fertigarzneimitteln wie Sativex®) präzise attestiert werden.
- Kosten-Argumentation im Widerspruch nutzen: Sollte die Kasse den Antrag auf Extrakt-Versorgung ablehnen, muss innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Hierbei lohnt es sich aufzuzeigen, dass der Extrakt die einzig verbleibende kassenfähige Therapieoption darstellt.
- Keine mündlichen Ablehnungen akzeptieren: Auskünfte der Kassen müssen stets als schriftlicher, rechtsfähiger Bescheid vorliegen.