Handlungsempfehlungen

Handlungsempfehlungen für betroffene Patientinnen und Patienten 

 Wer von den Folgen des 30.07.2026 betroffen ist, sollte zusammen mit der behandelnden Arztpraxis folgende Schritte beachten:

  1. Therapieumstellung rechtzeitig dokumentieren: Bei einer Umstellung von Blüten auf Extrakte muss die medizinische Notwendigkeit (z. B. Kontraindikationen oder Unverträglichkeiten bei oralen Fertigarzneimitteln wie Sativex®) präzise attestiert werden.
  2. Kosten-Argumentation im Widerspruch nutzen: Sollte die Kasse den Antrag auf Extrakt-Versorgung ablehnen, muss innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Hierbei lohnt es sich aufzuzeigen, dass der Extrakt die einzig verbleibende kassenfähige Therapieoption darstellt.
  3. Keine mündlichen Ablehnungen akzeptieren: Auskünfte der Kassen müssen stets als schriftlicher, rechtsfähiger Bescheid vorliegen.
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