Das Aus für Cannabisblüten auf Kassenrezept seit dem 30.07.2026
Die folgenschwerste Änderung, die der 30.07.2026 mit sich brachte, betrifft den Ausschluss von Blüten aus dem Erstattungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):
- Gesetzliches Erstattungsverbot:
Seit dem 30.07.2026 ist die Verordnung von Cannabisblüten auf Kassenrezept gesetzlich verboten. Krankenkassen dürfen die Kosten für Blüten schlichtweg nicht mehr übernehmen. (Seite 2) - Verbleib auf Privatrezept:
Im Rahmen des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) bleiben Blüten zwar weiterhin legal auf Privatrezept verschreibungsfähig, Patienten müssen die Kosten dafür jedoch zu 100 % aus eigener Tasche zahlen. (Seite 3) - Restriktion auf Extrakte:
Die gesetzliche Erstattung beschränkt sich seit diesem Stichtag ausschließlich auf bestimmte standardisierte Extrakte oder Fertigarzneimittel. (Seite 4)