Das Aus für Cannabisblüten?

Das Aus für Cannabisblüten auf Kassenrezept seit dem 30.07.2026 

Die folgenschwerste Änderung, die der 30.07.2026 mit sich brachte, betrifft den Ausschluss von Blüten aus dem Erstattungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):

  • Gesetzliches Erstattungsverbot:
    Seit dem 30.07.2026 ist die Verordnung von Cannabisblüten auf Kassenrezept gesetzlich verboten. Krankenkassen dürfen die Kosten für Blüten schlichtweg nicht mehr übernehmen. (Seite 2)
  • Verbleib auf Privatrezept:
    Im Rahmen des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) bleiben Blüten zwar weiterhin legal auf Privatrezept verschreibungsfähig, Patienten müssen die Kosten dafür jedoch zu 100 % aus eigener Tasche zahlen. (Seite 3)
  • Restriktion auf Extrakte:
    Die gesetzliche Erstattung beschränkt sich seit diesem Stichtag ausschließlich auf bestimmte standardisierte Extrakte oder Fertigarzneimittel. (Seite 4)
Dieser Beitrag wurde unter Aktuelle Analysen & News veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen für den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert