AMPreisV (Arzneimittelpreisverordnung)
Die Rechtsverordnung zur Bestimmung der Preise und Spannen für Arzneimittel. Sie legt unter anderem fest, wie Apotheken Extrakte oder unverarbeitete Rezepturen für die Abgabe an Patienten preislich berechnen müssen.
Stand: September 2026. Dieser Beitrag basiert auf praktischen Erfahrungen und medizinisch-rechtlicher Recherche. Er ersetzt keine rechtliche oder medizinische Einzelberatung.
