Das MedCanG vom 01.04.2024 bis zum 30.06.2026: Die Übergangs-..

Das MedCanG vom 01.04.2024 bis zum 30.06.2026: Die Übergangs- und Entwicklungsphase

Nach der großen Reform zum 1. April 2024 (Einführung des MedCanG und Entlassung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz) veränderte sich die Situation für Patienten und Ärzte spürbar. Bis zum Sommer 2026 prägten folgende Kernpunkte die Praxis:

  • Kein BtM-Rezept mehr: Die Verschreibung erfolgte nun über ein reguläres (elektronisches) Rezept, was den bürokratischen Aufwand für Arztpraxen deutlich senkte.
  • Einfachere Zugänglichkeit: Durch den Wegfall der strengen BtM-Vorgaben wurde der formelle Zugang für Patienten über spezialisierte Medizinalcannabis-Ärzte und Telemedizin-Angebote stark erleichtert.
  • Fortbestehende Hürden bei der Kassenleistung: Ungeachtet der vereinfachten Verschreibung blieben die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin hoch und oft mit langwierigen Auseinandersetzungen verbunden.
  • Rechtliche und politische Diskussionen: In dieser Phase zeigte sich im Alltag, wo bürokratische Hürden abgebaut wurden, aber auch, an welchen Stellen neue Regelungsbedarfe oder Konflikte mit den Kostenträgern entstanden.

Diese Phase legte den Grundstein für die weitere Etablierung von Cannabis als reguläres verschreibungsfähiges Arzneimittel im deutschen Gesundheitssystem.