Das alte MedCanG: Ein kurzer Rückblick

Das alte MedCanG: Ein kurzer Rückblick

Das Medizinal-Cannabis-Gesetz (MedCanG) in seiner ursprünglichen bzw. bisherigen Form regelte die Verschreibung und Abgabe von Cannabis als Medizin in Deutschland streng. Hier sind die wesentlichen Kernpunkte in Kürze zusammengefasst:

  • Einstufung als Betäubungsmittel: Cannabis unterlag bis zur Reform strengen betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften, was die Verordnung für Ärzte und die Abgabe in Apotheken stark reglementierte.
  • Spezielle BtM-Rezeptur: Ärzte mussten ein spezielles Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) ausstellen, um medizinisches Cannabis zu verschreiben.
  • Kostenübernahme durch die Krankenkassen: Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen war an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft (z. B. schwerwiegende Erkrankung, Therapieresistenz bei anderen Behandlungen) und erforderte in der Regel eine vorherige Genehmigung der Kasse.
  • Therapiefreiheit: Die Entscheidung über die Verordnung lag im Rahmen der ärztlichen Therapiehoheit, war jedoch durch den hohen bürokratischen Aufwand für Mediziner stark eingeschränkt.

Mit den späteren gesetzlichen Änderungen (wie der Entlassung aus dem BtM-Rezept) haben sich die Abläufe für Patienten und Ärzte spürbar vereinfacht, doch die Hürden bei der Kostenübernahme durch die Kostenträger blieben für viele Betroffene weiterhin hoch.